12. Februar 2013

Nachgefragt: SVP Schweiz

In Ihrem Extrablatt fordert die SVP eine Prüfung am Ende der Primarschulzeit. Diese soll über die Zuteilung zu den verschiedenen Stärkeklassen der Oberstufe entscheiden. 

1.    Die Idee einer Prüfung am Ende der Primarschule ist nicht neu. Auch Harmos und der LP 21 sehen Leistungsüberprüfungen vor. Dies ist eine klare Annäherung der SVP an die Bildungspolitik der EDK. Wie sehen Sie dies?
Bereits im Mai 2009 hat die SVP ein Positionspapier unter dem Titel „Schulleistung heute“ veröffentlicht. Darin wird gefordert, dass nach dem dritten, sechsten und neunten Schuljahr Übertritts- bzw. Schlussprüfungen vorzusehen sind. Für die SVP war stets klar, dass Leistungsmessung und -dokumentation durch Prüfungen und Noten unabdingbar sind. Dabei haben vor allem bei Übertritts- oder Abschlussprüfungen Normleistungen als Grundlage zu dienen. Von einer Annäherung der SVP an die Bildungspolitik der EDK kann dabei keine Rede sein. Wir begrüssen es, dass im Lehrplan 21 die Forderung der SVP bezüglich Leistungsmessung durch Prüfungen mindestens teilweise aufgenommen wurde. Die SVP empfiehlt zudem, dass zu Beginn des 8. Schuljahres in der Volksschule eine Zwischenprüfung durchzuführen sei, mittels welcher Lücken in den Grundfähigkeiten und -fertigkeiten (vornehmlich Deutsch und Mathematik) aufgedeckt werden können, damit diese in den rund anderthalb verbleibenden Jahren gezielt geschlossen werden können.
2.    Soll für die Zuteilung zu den verschiedenen Leistungsstufen der Oberstufe nur eine Prüfung entscheiden? Soll es eine Probezeit geben? Sollen die Erfahrungswerte der Primarschule miteinbezogen werden?
Für die SVP steht das Instrument der Prüfung – wie bereits erwähnt durch Messung an einer Normleistung – für die Stufenzuteilung klar im Vordergrund. Es soll den Kantonen jedoch durchaus möglich sein, dieses prüfungsbasierte System mit eigenen Instrumenten zu ergänzen. Entscheidend ist, dass jeder Schüler in die für seinen Entwicklungsstand und seine Leistungsfähigkeit optimale Stufe eingeteilt werden kann. Ferner soll eine gewisse Durchlässigkeit zwischen den Stufen herrschen, wobei für einen allfälligen späteren Stufenwechsel wiederum ein Eignungsnachweis in Form einer Prüfung nötig ist.
3.    Welche Fächer sollen geprüft werden? Eher wenige (Deutsch und Mathematik?) oder eher viele?
Die Beherrschung der Deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie Rechnen sind für den künftigen Erfolg in vielen Bildungswegen von hoher Bedeutung -  es handelt sich hierbei um unverzichtbare Grundfähigkeiten und -fertigkeiten. Zudem sind in diesen Fächern die Leistungsmessung und -vergleichbarkeit etwas einfacher als bei den Realien. Dies ist bei der Gewichtung der Fächer in Übertrittsprüfungen zu berücksichtigen. Die Realienfächer und insbesondere auch handwerkliche und körperliche Bildung wie Werken und Sport sollen deshalb aber nicht in ihrer Bedeutung unterschätzt werden. Lebens- und praxisnah ausgebildete Lehrer, wie von der SVP in ihrem Positionspapier „Lehrer-Lehre“ gefordert, werden diese Ausgewogenheit im Unterricht herzustellen wissen.
4.    Wer soll eine solche Prüfung ausarbeiten? Jedes Schulhaus eine eigene? Jede Gemeinde? Jeder Schulbezirk? Jeder Kanton? Gesamtschweizerisch die gleiche Prüfung?
Da die SVP die Hoheit für die Schul- und Bildungspolitik klar den Kantonen zuordnet, ist es auch konsequent die Prüfungsausarbeitung und -durchführung den Kantonen zu überlassen. Es ist durchaus denkbar, dass eine Zusammenarbeit der Kantone hierbei sinnvoll wäre. Dagegen wäre auch aus Sicht der SVP grundsätzlich nichts einzuwenden. Ein Diktat des Bundes über gesamtschweizerisch einheitliche Prüfungen oder einen Zwang zur Harmonisierung lehnen wir jedoch ab.

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