17. März 2014

Harmos ist für den Aargau nicht verbindlich

Das Schweizer- und auch das Aargauervolk haben 2006 mit einem überwältigenden Mehr von über 80 Prozent neue Bildungsartikel in der Bundesverfassung gutgeheissen. Darunter auch einen Artikel 62.4, welcher dem Bund eine Eingreifkompetenz zubilligt, falls sich die Kantone in den wichtigsten Fragen der Schulharmonisierung, zum Beispiel in den «Zielen der Bildungsstufen», nicht einigen. Ob Anzahl und Reihenfolge der Primarschulfremdsprachen zu den «Zielen der Bildungsstufen» gehören, ist umstritten.
Die Kantone haben zur Umsetzung des Verfassungsauftrages das Konkordat «Harmos» (Harmonisierung der obligatorischen Schule) gegründet. Dort drin steht in Sachen Primarschulfremdsprachen indessen etwas nicht eben Harmonisierungsförderliches: Die erste Fremdsprache müsse in der 3. Klasse eingeführt werden, die zweite in der 5. Klasse - Reihenfolge egal.
Der Aargau ist dem Harmos-Konkordat nie beigetreten. Er hat es auch nie abgelehnt. Nach der Abwahl von Bildungsdirektor Rainer Huber, der den Beitritt angestrebt hatte, beschloss die Nachfolgeadministration unter dem neuen Bildungsdirektor Alex Hürzeler, Harmos gar nicht aufzutischen. So gesehen ist der Aargau auch in der Fremdsprachenfrage «frei».

Der Bundesrat hat indes in Aussicht gestellt, dass er seine Eingreifkompetenz ab 2015 aktivieren könnte. Statt einer harmonisierten Schullandschaft ist die Schweiz nämlich zurzeit noch ein Flickenteppich: 15 Kantone sind dem Konkordat beigetreten, 7 haben einen Beitritt abgelehnt, 4 Kantone haben sich der Debatte verweigert.
Quelle: Aargauer Zeitung, 16.3. von Hans Fahrländer

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