13. März 2014

Solothurner Kantonsrat will über Lehrplan 21 entscheiden

Das Solothurner Parlament möchte in Sachen Lehrplan 21 die Zügel in die Hand nehmen und entscheiden, ob und wann der neue Lehrplan eingeführt wird. Damit nicht einverstanden ist die Regierung, sie macht aber den Vorschlag, den LP 21 frühestens im Schuljahr 2017/18 umzusetzen. Für die Weiterbildung der Lehrpersonen sind in den Jahren 2016 - 2018 pro Jahr 300'000 Franken vorgesehen.





Regierung will den Lehrplan 21 nicht dem Willen des Kantonsrats überlassen, Bild: niz

Regierung will selbst über die Einführung des Lehrplans 21 entscheiden, Grenchner Tagblatt, 12.3. von Christian von Arx

Der Kantonsrat soll entscheiden, ob und wann der Lehrplan 21 - also der für alle Deutschschweizer Kantone einheitliche Lehrplan für die Volksschule - im Kanton Solothurn eingeführt wird: Das möchte die Fraktion CVP/EVP/GLP/BDP mit einem Auftrag bewirken.
Doch der Regierungsrat lehnt den Vorstoss ab: Er möchte selber über den Lehrplan 21 entscheiden. Die Regierung bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass sie den Lehrplan 21 frühestens im Schuljahr 2017/18 umsetzen wolle.
Hintergrund des Vorstosses sind Vorbehalte gegen den neuen Lehrplan, die in der Vernehmlassung zum Ausdruck kamen (wir berichteten). Vor allem wird befürchtet, dass der neue Lehrplan Mehrkosten bringen könnte, die nicht zu den geplanten Sparmassnahmen passen würden.
«Ganz andere Dimension»
Die CVP/EVP/GLP/BDP ist grundsätzlich einverstanden, dass nicht jede Änderung von Lehrplänen und Stundentafeln vom Kantonsrat behandelt werden kann. Aber der Lehrplan 21 als erster gemeinsamer Lehrplan der Deutschschweiz sei ein Projekt von ganz anderer Dimension - mit weitgehenden Konsequenzen für Schulen, Lehrbetriebe und die Finanzen des Kantons.
«Ein solcher Entscheid braucht breite Akzeptanz und Rückhalt und ist deswegen nicht alleine durch einige wenige Personen zu treffen, sondern durch das Parlament», heisst es in der Begründung.
Der Regierungsrat stellt in seiner Antwort klar, dass für den Erlass des Lehrplans 21 nicht, wie in der Begründung des Auftrags angenommen, das Departement für Bildung und Kultur (DBK) zuständig ist, sondern der Gesamtregierungsrat (§ 9 des Volksschulgesetzes).
Daran möchte er auch nichts ändern. Weil die Basis für die Einführung neuer Lehrpläne ein fachliches Konstrukt sei, sei in keinem Kanton die Legislative für den Erlass von Lehrplänen zuständig.
Von den 21 ganz oder teilweise deutschsprachigen Kantonen liege die Zuständigkeit in 13 Kantonen bei der Regierung (so in Aargau, Bern, Luzern oder Basel-Stadt), in Freiburg beim Erziehungsdepartement und in sieben Kantonen auf einer Fachebene wie dem Erziehungsrat (so in Baselland oder Zürich).
Diese Kompetenzzuteilung habe sich bewährt, und sie entspreche den vielfältigen Zusatzaufgaben, die für die Einführung des Lehrplans zu erfüllen seien, wie Lektionentafeln, Weiterbildungen oder Lehrmittel.
«Dieses Gesamtpaket gehört nicht zum Aufgabenbereich einer gesetzgebenden Gewalt. Es muss durch die Exekutive umgesetzt werden», schreibt der Regierungsrat und sichert grossmütig die Information des Parlaments zu: «Wir halten die Bildungs- und Kulturkommission auf dem Laufenden.»
«Nicht vor dem Schuljahr 2017/18»
Der Befürchtung, er könnte bei der Einführung des Lehrplans 21 zeitlich vorpreschen, tritt der Regierungsrat mit dem Hinweis entgegen, er habe sich ja schon im Legislaturplan für die Einführung «frühestens im Schuljahr 2017/18» ausgesprochen.
Die Fraktion CVP/EVP/GLP/BDP hätte es allerdings gerne noch ein Jahr später: Sie hat zum Legislaturplan einen Planungsbeschluss eingereicht, wonach der Lehrplan 21 «frühestens auf das Schuljahr 2018/19» einzuführen sei.
Der Regierungsrat lehnt dies ab und hält im Voraus fest, dass er einen solchen Kantonsratsbeschluss nicht als verbindlich akzeptieren würde (wir berichteten).
Auskünfte zu den Kosten
In einer Interpellation hatte sich die Fraktion CVP/EVP/GLP/BDP zudem nach den bisherigen und künftigen Kosten der Einführung des Lehrplans 21 erkundigt. In der ebenfalls gestern verabschiedeten Antwort beziffert der Regierungsrat den Anteil des Kantons Solothurn am Kostenrahmen des von den 21 Kantonen getragenen Gesamtprojekts für die Jahre 2010 bis 2014 auf 273 000 von total 6 Millionen Franken. An der Facharbeit sind zudem drei solothurnische Lehrpersonen in den Fach- bereichen Mathematik, Französisch und ICT/Medien beteiligt, für deren Stellvertretungen im Unterricht der Kanton bisher 3000 Franken aufgewendet hat.
Für die zukünftige Weiterbildung und Einführung der Lehrpersonen in den Lehrplan 21 sind in den drei Jahren 2016 bis 2018 je 300 000 Franken vorgesehen. Allgemein beurteilt der Regierungsrat die Kosten des Lehrplans als sinnvoll und verhältnismässig, auch vor dem Hintergrund der geplanten Sparmassnahmen.


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