18. Mai 2014

Berliner Erklärung zu den Gelingensbedingungen der Inklusion

Die drei Lehrerorganisationen LCH, VBE (Verband Bildung und Erziehung) und GÖD-APS (Gewerkschaft Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer Österreich) tragen die UN-Behindertenrechtskonvention mit und betonen, alle Kinder sollten grundsätzlich in die Schule vor Ort gehen können und dort gemäss ihrem Lernstand gefördert werden. 
Zugleich muss die Politik allerdings Gelingensbedingungen sichern. Diese beziehen sich auf ausreichende Ressourcen.
Inklusion braucht klaren politischen Willen, bildungsklick.de, 16.5.


Zugleich nehmen VBE, GÖD-APS und LCH die Politik in die Pflicht, die notwendigen Gelingensbedingungen zu sichern. "Für die Entwicklung einer inklusiven Schule sind kontinuierlich ausreichende Ressourcen ohne Finanzierungsvorbehalt bereit zu stellen", wird gefordert. Weiter heißt es in der gemeinsamen Erklärung: "Inklusion kann nicht in der üblich gewordenen Reformhektik von oben verordnet und ohne genügend Ressourcen an die Schulen delegiert werden. Sonst droht ein Scheitern." Gelingende Inklusion sei ein langer Prozess, der politische Wahlperioden überdauere und dauernde Aufmerksamkeit verlange.
VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann betont: "Das Maß für gelingende Inklusion muss das Wohl des Kindes sein. Kindeswohl nach Kassenlage darf es nicht geben." Das Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Bildungsbereich erweise sich als großes Hindernis in Deutschland, die Inklusion in gemeinsamer Verantwortung umzusetzen, so Beckmann. "Wir brauchen endlich ein tragfähiges gemeinsames Finanzierungskonzept von Bund, Ländern und Kommunen."
Die Vorstände von GÖD-APS, LCH und VBE kamen am 15. und 16. Mai 2014 in Berlin zum trinationalen Treffen zusammen. Seit 2007 stehen die drei Partnerorganisationen aus Österreich, der Schweiz und Deutschland in regelmäßigem und engem Erfahrungsaustausch über die Gelingensbedingungen im Bildungsbereich und die Situation der Lehrerinnen und Lehrer. Bereits 2007 stellten die drei Lehrergewerkschaften klar, dass alle Lehramtstudiengänge grundsätzlich mit einem Master abschließen müssen. Mit der "Wiener Erklärung" 2008 und ihrer gleichzeitigen Forderung, die 600 000 Lehrerinnen und Lehrer der drei Länder, die in den kommenden 15 Jahren in den Ruhestand gehen, hochwertig zu ersetzen, wurde erfolgreich der Handlungsdruck auf die Politik erhöht. Zwei weitere gemeinsame Erklärungen folgten: 2010 die Züricher Erklärung zum Lehrermangel und 2012 die Züricher Erklärung als Kritik der Schulleistungstests.­

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