Bereits heute sind 10 Prozent der Jugendlichen bei Lehrbeginn noch nicht 16 Jahre alt. Rund die Hälfte dieser Jugendlichen kann die Lehre nicht sofort antreten, weil der Beruf in die Kategorie gefährliche Arbeiten fällt. Betroffen sind etwa Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Chemikalien, Arbeiten bei gehörschädigendem Lärm oder mit Maschinen mit hohem Unfallrisiko.
Noch gelten für Berufe wie Forstwart oder Netzelektriker Ausnahmeregelungen, Bild: Keystone
Gefährliche Berufe bald ab 15? 20 Minuten, 30.4.
Das HarmoS-Konkordat
will die Senkung des Mindesalters bei gefährlichen Berufen. Da die Dauer der
einzelnen Bildungsstufen landesweit harmonisiert wird, werden die meisten
Schulabgänger in Zukunft zwischen 15 und 16 Jahren alt sein.
Mit der heutigen
Regelung können aber alle unter 16-Jährigen keine Lehre in einem «gefährlichen
Bereich» beginnen. Der Anschluss nach der obligatorischen Schulzeit ist somit
nicht gewährleistet.
Lehrlinge teilweise
unter 16 Jahre alt
Bereits heute sind 10
Prozent der Jugendlichen beim Lehrbeginn noch nicht 16 Jahre alt, wie aus einer
Erhebung des Bundesamtes für Statistik hervorgeht. Rund die Hälfte dieser
Jugendlichen kann die Lehre nicht sofort antreten, weil der Beruf in die Kategorie
gefährliche Arbeiten fällt.
Betroffen sind etwa
Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Chemikalien, Arbeiten bei
gehörschädigendem Lärm oder mit Maschinen mit hohem Unfallrisiko – zum Beispiel
mit einem Gabelstapler. Auch für Jugendliche zwischen 16 und 18 sind solche
Arbeiten theoretisch verboten. Ausnahmen werden bewilligt, wenn dies für die
Berufsbildung unentbehrlich ist.
Angehende Chemie- und
Pharmatechnologen zum Beispiel dürfen Arbeiten mit Explosions- und
Vergiftungsgefahr ausführen, sofern sie angemessen angeleitet und beaufsichtigt
werden. Ausnahmeregelungen gibt es auch für viele weitere Berufe wie
Mikrochemiker, Messerschmiede, Lebensmitteltechnologen, Gleisbauer,
Bühnentänzer, Schreiner, Elektroinstallateure und Seilbahner.
Verbindlicher Gesundheitsschutz
Die Senkung des
Mindestalters auf 15 Jahre war in der am Mittwoch zu Ende gehenden Anhörung
unbestritten. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter begrüssten die Anpassung.
Bei der konkreten Umsetzung gehen die Meinungen aber auseinander.
Vorgesehen ist im
Entwurf, dass die betroffenen Berufs- und Branchenverbände und die
Sozialpartner begleitende Massnahmen zur Arbeitssicherheit und zum
Gesundheitsschutz festlegen. Dafür sollen sie zwingend auch Spezialisten
beiziehen müssen. Das Staatssekretariat für Bildung müsste die Massnahmen
genehmigen.
Künftig sollen nur
noch jene Betriebe Lehrlinge in gefährlichen Bereichen ausbilden dürfen, welche
diese Massnahmen einhalten. Wer die Kriterien nicht erfüllt, erhält von der
kantonalen Bildungsbehörde keine sogenannte Bildungsbewilligung mehr.
Zwar werden auch heute
bei der Erteilung dieser Bewilligung Aspekte der Arbeitssicherheit und des
Gesundheitsschutzes geprüft, die Praktiken sind aber je nach Kanton noch sehr
unterschiedlich.
Angst vor Mehraufwand
Angst vor Mehraufwand
Beim Gewerbeverband
SGV fürchtet man administrativen Mehraufwand. In Branchen mit gefährlichen
Arbeiten gebe es sowieso Branchenlösungen zur Arbeitssicherheit, heisst es in
seiner Stellungnahme. Spezielle Erfordernisse für die Ausbildung von
Jugendlichen könnten im Rahmen dieser Branchenlösungen unbürokratisch und
einfach abgedeckt werden.
Der Schweizerische
Arbeitgeberverband (SAV) betont, es sei entscheidend, dass die neue Verordnung
praxisnah umgesetzt werde. Über die begleitenden Massnahmen müssten die Verbände
selber bestimmen können. Auch die Bewilligung durch die Bildungsbehörden müsse
unkompliziert erfolgen.
Zudem solle das
Mindestalter sofort gesenkt werden, auch wenn während einer begrenzten
Übergangsphase noch nicht alle formellen Erfordernisse umgesetzt seien.
Engere Zusammenarbeit
gefordert
Gewerkschaftsbund
(SGB) und Travail.Suisse begrüssen die Verknüpfung der Bildungsbewilligung mit
den begleitenden Massnahmen. Sie fordern aber eine engere («systematisierte und
institutionalisierte») Zusammenarbeit zwischen der jeweiligen kantonalen
Bildungsbehörde und dem Arbeitsinspektorat.
Schliesslich seien die
kantonalen Arbeitsinspektorate für die Überprüfung der Sicherheitsmassnahmen in
den Betrieben zuständig. Die Bildungsbewilligung erteilen aber die kantonalen
Bildungsbehörden.
"Progressive" Organisationen wie Gewerkschaften und SP forderten vehement eine frühere Einschulung. Bin gespannt, wie sie nun auf die direkten Folgen davon reagieren.
AntwortenLöschenHallo,
AntwortenLöschenBerufe, die ich nie machen würde, ist aufjedenfall Dachdecker und Fensterputzer. Ich bin davon überzeugt, dass in dieser Höhe sehr viel passiert. Auch diese gefährlichen Berufe http://www.derneuemann.net/top-10-gefaehrlichsten-berufe/5082 sind nicht gerade ohne.
Gruß