2. Mai 2014

Harmos-Konkordat will gefährliche Berufe bereits ab 15 erlauben

Das Harmos-Konkordat steht für eine frühere Einschulung unserer Kinder. Das hat natürlich auch Konsequenzen für das Austrittsalter. Die Jugendlichen müssen sich entsprechend früher für einen Beruf entscheiden. Nun will das Harmos-Konkordat das Mindestalter bei gefährlichen Berufen senken. 
Bereits heute sind 10 Prozent der Jugendlichen bei Lehrbeginn noch nicht 16 Jahre alt. Rund die Hälfte dieser Jugendlichen kann die Lehre nicht sofort antreten, weil der Beruf in die Kategorie gefährliche Arbeiten fällt. Betroffen sind etwa Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Chemikalien, Arbeiten bei gehörschädigendem Lärm oder mit Maschinen mit hohem Unfallrisiko.



Noch gelten für Berufe wie Forstwart oder Netzelektriker Ausnahmeregelungen, Bild: Keystone

Gefährliche Berufe bald ab 15? 20 Minuten, 30.4.


Das HarmoS-Konkordat will die Senkung des Mindesalters bei gefährlichen Berufen. Da die Dauer der einzelnen Bildungsstufen landesweit harmonisiert wird, werden die meisten Schulabgänger in Zukunft zwischen 15 und 16 Jahren alt sein.
Mit der heutigen Regelung können aber alle unter 16-Jährigen keine Lehre in einem «gefährlichen Bereich» beginnen. Der Anschluss nach der obligatorischen Schulzeit ist somit nicht gewährleistet.
Lehrlinge teilweise unter 16 Jahre alt
Bereits heute sind 10 Prozent der Jugendlichen beim Lehrbeginn noch nicht 16 Jahre alt, wie aus einer Erhebung des Bundesamtes für Statistik hervorgeht. Rund die Hälfte dieser Jugendlichen kann die Lehre nicht sofort antreten, weil der Beruf in die Kategorie gefährliche Arbeiten fällt.
Betroffen sind etwa Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Chemikalien, Arbeiten bei gehörschädigendem Lärm oder mit Maschinen mit hohem Unfallrisiko – zum Beispiel mit einem Gabelstapler. Auch für Jugendliche zwischen 16 und 18 sind solche Arbeiten theoretisch verboten. Ausnahmen werden bewilligt, wenn dies für die Berufsbildung unentbehrlich ist.
Angehende Chemie- und Pharmatechnologen zum Beispiel dürfen Arbeiten mit Explosions- und Vergiftungsgefahr ausführen, sofern sie angemessen angeleitet und beaufsichtigt werden. Ausnahmeregelungen gibt es auch für viele weitere Berufe wie Mikrochemiker, Messerschmiede, Lebensmitteltechnologen, Gleisbauer, Bühnentänzer, Schreiner, Elektroinstallateure und Seilbahner.
Verbindlicher Gesundheitsschutz
Die Senkung des Mindestalters auf 15 Jahre war in der am Mittwoch zu Ende gehenden Anhörung unbestritten. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter begrüssten die Anpassung. Bei der konkreten Umsetzung gehen die Meinungen aber auseinander.
Vorgesehen ist im Entwurf, dass die betroffenen Berufs- und Branchenverbände und die Sozialpartner begleitende Massnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz festlegen. Dafür sollen sie zwingend auch Spezialisten beiziehen müssen. Das Staatssekretariat für Bildung müsste die Massnahmen genehmigen.
Künftig sollen nur noch jene Betriebe Lehrlinge in gefährlichen Bereichen ausbilden dürfen, welche diese Massnahmen einhalten. Wer die Kriterien nicht erfüllt, erhält von der kantonalen Bildungsbehörde keine sogenannte Bildungsbewilligung mehr.
Zwar werden auch heute bei der Erteilung dieser Bewilligung Aspekte der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes geprüft, die Praktiken sind aber je nach Kanton noch sehr unterschiedlich. 

Angst vor Mehraufwand
Beim Gewerbeverband SGV fürchtet man administrativen Mehraufwand. In Branchen mit gefährlichen Arbeiten gebe es sowieso Branchenlösungen zur Arbeitssicherheit, heisst es in seiner Stellungnahme. Spezielle Erfordernisse für die Ausbildung von Jugendlichen könnten im Rahmen dieser Branchenlösungen unbürokratisch und einfach abgedeckt werden.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) betont, es sei entscheidend, dass die neue Verordnung praxisnah umgesetzt werde. Über die begleitenden Massnahmen müssten die Verbände selber bestimmen können. Auch die Bewilligung durch die Bildungsbehörden müsse unkompliziert erfolgen.
Zudem solle das Mindestalter sofort gesenkt werden, auch wenn während einer begrenzten Übergangsphase noch nicht alle formellen Erfordernisse umgesetzt seien.
Engere Zusammenarbeit gefordert
Gewerkschaftsbund (SGB) und Travail.Suisse begrüssen die Verknüpfung der Bildungsbewilligung mit den begleitenden Massnahmen. Sie fordern aber eine engere («systematisierte und institutionalisierte») Zusammenarbeit zwischen der jeweiligen kantonalen Bildungsbehörde und dem Arbeitsinspektorat.
Schliesslich seien die kantonalen Arbeitsinspektorate für die Überprüfung der Sicherheitsmassnahmen in den Betrieben zuständig. Die Bildungsbewilligung erteilen aber die kantonalen Bildungsbehörden.


2 Kommentare:

  1. "Progressive" Organisationen wie Gewerkschaften und SP forderten vehement eine frühere Einschulung. Bin gespannt, wie sie nun auf die direkten Folgen davon reagieren.

    AntwortenLöschen
  2. Hallo,
    Berufe, die ich nie machen würde, ist aufjedenfall Dachdecker und Fensterputzer. Ich bin davon überzeugt, dass in dieser Höhe sehr viel passiert. Auch diese gefährlichen Berufe http://www.derneuemann.net/top-10-gefaehrlichsten-berufe/5082 sind nicht gerade ohne.
    Gruß

    AntwortenLöschen