8. September 2014

Zürcher Gemeindegesetz will Schulpflege abschaffen

Bald wird im Zürcher Kantonsrat das sogenannte „Neue Gemeindegesetz“ diskutiert. Dieses schlägt tiefgreifende, fundamentale Änderungen für die Gemeinden und die direkte Demokratie vor. Die Auswirkungen wären so gravierend, dass das Gesetz nicht einfach im Kantonsrat „durchgewinkt“ oder am Volk vorbei eingeführt werden darf.
Von Peter Aebersold, 8.9.



Betroffen wäre auch die Schule. Geht es nach dem bereits in der Vernehmlassung umstrittenen neuen Gemeindegesetz, so sollen die Schulpflegen ihre Autonomie verlieren oder in den Parlamentsgemeinden ganz abgeschafft werden können. Die Schulpfleger würde nicht mehr an der Urne gewählt, sondern vom Gemeinderat nach eigenem Gutdünken zusammengestellt werden und müssten dessen Weisungen entgegennehmen.

Die Volksschule hat ihre hohe Qualität erlangt, weil die Schulpflegen autonom waren und über ein eigenes Budget verfügten. Darum wehren sich fast alle Schulpflegen gegen das neue Gemeindegesetz. Die Bürger einer Gemeinde müssen in der Schule, dem grössten Ausgabeposten einer Gemeinde, mitbestimmen und deren Behörden wählen können. Interessierte Eltern, Fachleute, Parteimitglieder müssen die Möglichkeit haben, in der Schulpflege direkt Einfluss auf die Qualität der Schule nehmen zu können.


Die Abschaffung der Schulpflege hätte zur Folge, dass die Schulen zu reinen Verwaltungsschulen würden, ohne volksnahe Unterstützung der politischen Parteien. Viele Mitglieder der Parlamente haben ihre ersten politischen Erfahrungen in der Schulpflege gemacht. Sie stellt deshalb ein wertvolles Ausbildungs- und Rekrutierungspotential für die Parteien dar. Wir müssen dem Bildungswesen und der direkten Demokratie, unseren wichtigsten Erfolgsfaktoren im internationalen Wettbewerb, Sorge tragen.

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