Fremdspracheninitiative: Laut Gutachten gesetzeswidrig, SRF Regional, 18.12. von Stefanie Hablützel
Die
Bündner Regierung erklärt die kantonale Fremdspracheninitiative, die nur noch
eine Fremdsprache in der Primarschule verlangt, für ungültig. Die Initiative
verletze Bundesrecht, die Kantonsverfassung und benachteilige romanisch- und
italienischsprachige Primarschülerinnen und -schüler.
Die im November 2013
eingereichte Initiative fordert, dass in Bündner Primarschulen nur noch eine
Fremdsprache unterrichtet wird. In deutschsprachigen Regionen soll es Englisch
sein, in romanisch- und italienischsprachigen Regionen Deutsch. In dieser
regionalen Regelung liegt für die Regierung die Krux, wie Bildungsdirektor
Martin Jäger am Donnerstag in Chur vor den Medien ausführte.
Die
Initiative hätte zur Folge, dass Romanen und Italienischbündner in der
Primarschule kein Englisch lernen würden. Beim Übertritt in die Sekundarschule
träfen sie aber auf Deutschbündner, die bereits seit vier Jahren
Englischunterricht besucht hätten. Fraglich sei zudem, ob für Schüler bei
Wohnortswechseln die «innerkantonale und innerschweizerische Mobilität» noch
gegeben wäre.
Diskriminierung aufgrund der Sprache
Eine Annahme der
Initiative würde laut Regierung für Romanen und Italienischbündner «eine nicht
zu verkennende Benachteiligung» mit sich bringen und sie «aufgrund der Sprache
diskriminieren». Dieser Sachverhalt verletze Bundesrecht, so die Regierung. Sie
stützt sich auf ein Gutachten, das sie an der Universität St. Gallen beim
Rechtsprofessor Bernhard Ehrenzeller in Auftrag gab.
Eine weitere Verletzung
von Bundesrecht sieht die Exekutive bei der Harmonisierungspflicht des Kantons.
Graubünden ist verpflichtet, seine Unterrichtsregelungen nach dem Standard der
anderen Kantone auszurichten. Die Neuregelung des Fremdsprachenunterrichts
würde dem zuwiderlaufen, Graubünden würde seine Pflicht nicht erfüllen.
Deutsch bevorteilt
Schliesslich verstosst
die Initiative in den Augen der Regierung auch gegen die Kantonsverfassung. Die
dort festgeschriebene Gleichwertigkeit der drei Sprachen Graubündens würde
nicht mehr gewährleistet, Deutsch würde bevorteilt.
Der Widerspruch der Initiative gegenüber dem Bundesrecht und der Kantonsverfassung sei offensichtlich, lautet das Fazit der Regierung.
Der Widerspruch der Initiative gegenüber dem Bundesrecht und der Kantonsverfassung sei offensichtlich, lautet das Fazit der Regierung.
Sie beantragt dem Kantonsparlament,
die Initiative für ungültig zu erklären.
Das Parlament, der Grosse Rat, wird sich mit dem Volksbegehren in der Aprilsession auseinandersetzten. Sollte der Rat die Initiative für ungültig erklären, steht den Initianten der Gerichtsweg offen.
Das Parlament, der Grosse Rat, wird sich mit dem Volksbegehren in der Aprilsession auseinandersetzten. Sollte der Rat die Initiative für ungültig erklären, steht den Initianten der Gerichtsweg offen.
Die Bündner Regierung hat grosse Angst vor dieser Initiative, deshalb versucht man alles, sie nicht dem Volk vorlegen zu müssen. Erziehungsdirektor Martin Jäger sagt im Beitrag, dass die Deutschbündner Englisch vier Jahre vor den Romanisch-/Italienschbündnern hätten. Das stimmt nicht, denn die Initiative lässt es offen, wann mit der 1. Fremdsprache begonnen wird. Ausserdem geht die Initiative von einer Fremdsprache in der Primar aus, lässt es aber zu, freiwillig eine weitere Sprache anzubieten.
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