18. Dezember 2014

Bündner Fremdspracheninitiative laut Gutachten gesetzeswidrig

Zwei Fremdsprachen in der Primarschule ist eine zuviel: Das finden die Initianten der Fremdspracheninitiative. Die Bündner Regierung hat nun ein Gutachten dazu in Auftrag gegeben. Dieses kommt zum Schluss, dass das Begehren rechtswidrig sei und deshalb die Initiative für ungültig erklärt.
Fremdspracheninitiative: Laut Gutachten gesetzeswidrig, SRF Regional, 18.12. von Stefanie Hablützel


Die Bündner Regierung erklärt die kantonale Fremdspracheninitiative, die nur noch eine Fremdsprache in der Primarschule verlangt, für ungültig. Die Initiative verletze Bundesrecht, die Kantonsverfassung und benachteilige romanisch- und italienischsprachige Primarschülerinnen und -schüler.
Die im November 2013 eingereichte Initiative fordert, dass in Bündner Primarschulen nur noch eine Fremdsprache unterrichtet wird. In deutschsprachigen Regionen soll es Englisch sein, in romanisch- und italienischsprachigen Regionen Deutsch. In dieser regionalen Regelung liegt für die Regierung die Krux, wie Bildungsdirektor Martin Jäger am Donnerstag in Chur vor den Medien ausführte.
Die Initiative hätte zur Folge, dass Romanen und Italienischbündner in der Primarschule kein Englisch lernen würden. Beim Übertritt in die Sekundarschule träfen sie aber auf Deutschbündner, die bereits seit vier Jahren Englischunterricht besucht hätten. Fraglich sei zudem, ob für Schüler bei Wohnortswechseln die «innerkantonale und innerschweizerische Mobilität» noch gegeben wäre.

Diskriminierung aufgrund der Sprache

Eine Annahme der Initiative würde laut Regierung für Romanen und Italienischbündner «eine nicht zu verkennende Benachteiligung» mit sich bringen und sie «aufgrund der Sprache diskriminieren». Dieser Sachverhalt verletze Bundesrecht, so die Regierung. Sie stützt sich auf ein Gutachten, das sie an der Universität St. Gallen beim Rechtsprofessor Bernhard Ehrenzeller in Auftrag gab.
Eine weitere Verletzung von Bundesrecht sieht die Exekutive bei der Harmonisierungspflicht des Kantons. Graubünden ist verpflichtet, seine Unterrichtsregelungen nach dem Standard der anderen Kantone auszurichten. Die Neuregelung des Fremdsprachenunterrichts würde dem zuwiderlaufen, Graubünden würde seine Pflicht nicht erfüllen.

Deutsch bevorteilt

Schliesslich verstosst die Initiative in den Augen der Regierung auch gegen die Kantonsverfassung. Die dort festgeschriebene Gleichwertigkeit der drei Sprachen Graubündens würde nicht mehr gewährleistet, Deutsch würde bevorteilt.
Der Widerspruch der Initiative gegenüber dem Bundesrecht und der Kantonsverfassung sei offensichtlich, lautet das Fazit der Regierung.
Sie beantragt dem Kantonsparlament, die Initiative für ungültig zu erklären.
Das Parlament, der Grosse Rat, wird sich mit dem Volksbegehren in der Aprilsession auseinandersetzten. Sollte der Rat die Initiative für ungültig erklären, steht den Initianten der Gerichtsweg offen.


1 Kommentar:

  1. Die Bündner Regierung hat grosse Angst vor dieser Initiative, deshalb versucht man alles, sie nicht dem Volk vorlegen zu müssen. Erziehungsdirektor Martin Jäger sagt im Beitrag, dass die Deutschbündner Englisch vier Jahre vor den Romanisch-/Italienschbündnern hätten. Das stimmt nicht, denn die Initiative lässt es offen, wann mit der 1. Fremdsprache begonnen wird. Ausserdem geht die Initiative von einer Fremdsprache in der Primar aus, lässt es aber zu, freiwillig eine weitere Sprache anzubieten.

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