11. Dezember 2015

Nationalhymne nicht in Zürcher Lehrplan

Eine Motion der SVP und EDU wollte die Zürcher Schulen dazu verpflichten, die Nationalhymne in den Lehrplan aufzunehmen. Der Regierungsrat hält das allerdings nicht für sinnvoll.













Hymne ist ein wichtiger Teil unserer Identität, Bild: Gaetan Bally
Schüler sollen nicht die Nationalhymne singen, 20 Minuten, 10.12.


Der Zürcher Regierungsrat hält es für «weder angezeigt noch sinnvoll», einzelne Lerninhalte im Volksschulgesetz zu verankern, auch nicht das Erlernen der Schweizer Nationalhymne, wie dies EDU und SVP mit einer Motion im Zürcher Kantonsrat verlangen.
Der Zürcher Bildungsrat plane, 2016 eine Vernehmlassung zur Zürcher Fassung des Lehrplans 21 durchzuführen. Im Rahmen dieser Vernehmlassung könnten Änderungsvorschläge eingebracht werden, «beispielsweise auch die Aufnahme der Nationalhymne als obligatorisch anzueignendes Liedgut», schreibt der Regierungsrat in der am Donnerstag veröffentlichten Antwort zur Motion.
Hymne als aktiver Integrationsbeitrag
Gemäss kantonalem Volksschulgesetz erlässt der Bildungsrat den Lehrplan, in dem die Stufenziele und die grundlegenden Inhalte des Unterrichts geregelt sind. Die Lehrpersonen hätten das Recht, den Unterricht im Rahmen des Lehrplans, der obligatorischen Lehrmittel, des Schulprogramms und der Beschlüsse der Schulkonferenz frei zu gestalten, hält der Regierungsrat fest.
Vertreter von EDU und SVP wollen in ihrer Motion den Regierungsrat verpflichten, dem Parlament eine Ergänzung des Volksschulgesetzes vorzulegen, «welche das Erlernen und Singen der Schweizerischen Nationalhymne garantiert».
Die Nationalhymne sei ein wichtiger Teil der Schweizer Identität und bringe «die unersetzbare Wurzel echter Schweizer Werte wie Solidarität, Freiheit und Demokratie zum Ausdruck». Sie sei «ein aktiver Integrationsbeitrag, um unserer nächsten Generation wichtige gesellschaftliche Werte weiterzugeben», heisst es in der Begründung der Motion.


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