6. Juli 2016

Das Machtwort von Berset

Der Unterricht in der zweiten Landessprache soll bereits in der Primarschule beginnen. Das will der Bundesrat im Sprachengesetz verankern, falls die Kantone ihre Sprachenstrategie nicht umsetzen.
Berset legt drei Varianten vor, alle beinhalten eine zweite Landessprache in der Primarschule, Bild: Keystone
Französisch in der Primarschule: Bundesrat nimmt Kantone in die Pflicht, sda, 6.7.

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung zu einer Ergänzung des Sprachengesetzes eröffnet. Er stellt drei Varianten zur Diskussion. Von diesen bevorzugt er Variante 3. Diese legt fest, dass der Unterricht in der zweiten Landessprache auf Primarschulstufe beginnen und bis zum Ende der Sekundarstufe I dauern muss.

Variante 1 folgt dem Vorschlag der nationalrätlichen Bildungskommission. Sie legt fest, dass der Unterricht in der zweiten Landessprache spätestens ab dem 5. Primarschuljahr beginnen muss.

Variante 2 verankert die Lösung des Harmos-Konkordats auf Gesetzesstufe. Sie legt fest, dass die erste Fremdsprache spätestens ab dem 3. Schuljahr und die zweite ab dem 5. Schuljahr unterrichtet werden muss. Eine der beiden Sprachen ist eine zweite Landessprache, die andere ist Englisch.

Kantone scheren aus
Darauf hatten sich die Kantone geeinigt. Mehrere ziehen aber in Betracht, das Frühfranzösisch zu kippen. Im April hatte die Thurgauer Regierung einen neuen Lehrplan in die Vernehmlassung geschickt, der vorsieht, dass die Kinder in der Primarschule nicht Französisch lernen.

In den Kantonen Zürich und Luzern sind entsprechende Initiativen hängig. Zudem hat der Kanton Glarus beschlossen, Französisch in der Real- und Oberschule nur als Wahlfach anzubieten. Vor allem in der Westschweiz ist die Empörung über diese Entwicklungen gross.

Machtwort des Bundes
Innenminister Alain Berset hatte wiederholt angekündigt, dass der Bund ein Machtwort sprechen würde, sollte ein Kanton definitiv beschliessen, in der Primarschule keine zweite Landessprache zu unterrichten. Die Kantone wehren sich gegen ein Eingreifen des Bundesrats. Eine Volksabstimmung darüber könnte zu einer "nationalen Zerreissprobe" werden, warnten sie in einem Brief an Berset.

Der Bundesrat schreibt in seiner Mitteilung, die Landessprachen sollten in der obligatorischen Schule in der ganzen Schweiz den ihnen gebührenden Platz erhalten. Er starte die Vernehmlassung, weil in einzelnen Kantonen der Unterricht in einer zweiten Landessprache in der Primarschule ab dem Schuljahr 2017/2018 in Frage gestellt sei.

Hoffen auf Kantone
Die Vernehmlassung diene dazu, verschiedene Lösungsvarianten rechtzeitig zur Diskussion zu stellen. Nach Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse werde er mit den Kantonen das weitere Vorgehen beurteilen. Er würde es nach wie vor begrüssen, wenn die Kantone untereinander eine gemeinsame Lösung finden würden, betont der Bundesrat.

Wenn die Kantone sich nicht einigen können, habe der Bund aber die subsidiäre Kompetenz zu handeln. Werde das Sprachenkonzept nicht umgesetzt, würde das zu einer Benachteiligung der zweiten Landessprache führen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften gefährden.


2 Kommentare:

  1. Berset geht es nicht um die Kinder, ihm geht es nicht um die Pädagogik, ihm geht es nicht um die Kenntnisse im Französisch. Er will sich profilieren mit aggressiver Machtpolitik.

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  2. Mit dem Bildungsartikel in der Bundesverfassung wurde dem Volks Sand in die Augen gestreut. Es geht gar nicht um Harmonisierung, sondern um Gleichschaltung und um Auflösung der Kantonalen Bildungshoheit. Jetzt zeigt der Schulvogt in Bern sein wahres Gesicht. Das sollte eine Lehre gegen den Lehrplan 21 sein, alle die schönen Beteuerung von "es ändert wenig" bis die "Methodenfreiheit ist gewährleistet" können sich ebenfalls in Luft auflösen, wenn der Schulvogt D-EDK seine Maske fallen lässt.

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