3. Dezember 2016

Plotke: Leistungen werden laufend abgebaut

Im Interview mit dem Schulrechtsexperten Herbert Plotke* geht es um das Schulrecht von gestern, heute und morgen. In seinem Standardwerk "Schweizerisches Schulrecht" lässt er keine Rechtsfrage im schulischen Bereich offen — und in diesem Interview keine Frage unbeantwortet. 
Es gibt deutlich mehr Beschwerden als früher, Bild: Schulinfo Zug
Schule und Recht - Interview mit Herbert Plotke, Schulinfo Zug, 30.11. von Denise Buxtorf-Otter

Herr Plotke, Sie waren bereits in den Sechzigerjahren als Lehrer tätig. Wie haben Sie die Schule damals erlebt?
Die Schule war damals wesentlich anders als heute. Erstens war der Unterricht sehr ruhig, es gab wenige Störungen durch Events und Anlässe. Es gab zwei, drei Fixpunkte im Jahr, wie z. B. in Brugg das Jugendfest, aber sonst konnten wir wochenlang ohne Unterbruch unterrichten. Zweitens war der Unterricht meist frontal. Zwar konnten sich die Schülerinnen und Schüler aktiv am Unterricht beteiligen und taten es auch. Ich meine, der Unterricht war trotz der Unterrichtsform effizient. Den Französischunterricht gab ich an der Bezirksschule schon damals auf Französisch, die Schülerinnen und Schüler mussten von Anfang an Französisch sprechen. Ferner gab ich Griechisch. Es ist vielleicht für die heutigen Schülerinnen und Schüler gut zu wissen, dass ihre Kolleginnen und Kollegen von damals von einem Tag auf den nächsten zehn Griechischwörter lernen mussten, was pro Woche 50 Wörter und pro Jahr über 1000 Wörter ergab. Mir scheint, dass die heutigen Studierenden, wenn sie mit dem Studium der griechischen Sprache beginnen, nicht mehr über so gute Sprachkenntnisse verfügen.


Welches waren die häufigsten rechtlichen Fragen, die sich damals im schulischen Bereich gestellt haben?
Schulrechtliche Probleme gab es noch sehr wenige. Ich erinnere mich beispielsweise an Diskussionen über ein neues Prüfungsreglement für Bezirkslehrer. Die häufigsten Rechtsfragen waren Auseinandersetzungen wegen Dispensationen an Samstagen für Juden und für Adventisten. Glaubensgemeinschaften ausserhalb der christlichen und der jüdischen Religion gab es damals in der Schweiz kaum. Gewisse Kantone waren sehr streng mit dem Schulbesuch am Samstag, wie beispielsweise der Kanton Basel Stadt. Dort wurde eine Adventistenmutter gebüsst, weil ihr Kind am Samstag die Schule nicht besuchte. Sie sagte, sie bezahle die Strafe nicht, sie trete lieber eine Ersatzhaftstrafe an. Da erkannte der Kanton, das kann ja nicht sein, und hob die Regelung auf.

Rechtlich von Bedeutung wurde damals die Gesetzgebung. Man fing an, mehr auf eine genügende gesetzliche Grundlage zu achten. Es war auch eine Zeit des Aufbruchs, Bereitschaft für neue Schulgesetze. Beispielsweise das Volksschulgesetz des Kantons Solothurn, beschlossen am 14. September 1969, löste das Primarschulgesetz vom 27. April 1873 und das Bezirksschulgesetz vom 18. April 1875 ab — Gesetze, die damals fast hundert Jahre alt waren. Das neue Gesetz galt als vorbildlich: knapp, fortschrittlich und enthielt doch alle nötigen Bestimmungen.

Dann beschäftigte uns die Bildung von Schulkreisen stark. Für bessere Schulen sollten sich fünf bis sechs Gemeinden zu einem gemeinsamen Schulkreis zusammenschliessen, um den Zugang für alle Schülerinnen und Schüler zu erleichtern. Die Gemeinden sollten sich möglichst freiwillig zusammenfinden. Dies klappte in der Regel nicht schlecht, allerdings gingen einmal die Gemeinden bis vor Bundesgericht, blitzten aber ab. Der Regierungsrat hatte mit dem neuen Volksschulgesetz die sehr gute Kompetenz erhalten, Gemeinden unter gewissen Voraussetzungen zum Zusammenschluss zwingen zu können (mit Beschwerdemöglichkeit an den Kantonsrat) ein enormer Fortschritt. Es war eine Zeit der Bildungseuphorie.

Was hat sich in den vielen Jahren insbesondere im schulrechtlichen Bereich verändert?
Es gab wenige Beschwerden. Die haben erst in den Achtzigerjahren so richtig angefangen. Als ich meine Dissertation über Entscheide zur Schülerlaufbahn schrieb, wollte ich bei allen Kantonen die Beschwerdeinstanzen in Erfahrung bringen. Es zeigte sich, dass einige Kantone antworteten, sie wüssten eigentlich nicht genau, welche Instanzen zuständig wären; es habe noch nie Beschwerden gegeben. Heute ist das anders. Die Kantone haben eigentliche Beschwerdedienste, die Eltern rücken mit Anwälten an.

Was auch noch ganz anders war: das Verhältnis zwischen Eltern und Schule. Die Eltern standen der Schule weniger kritisch gegenüber, was nicht heisst, dass ihnen die Schule gleichgültig war. Aber die Schule war noch eine gewisse Autorität. Und die Eltern hatten nicht die Meinung, sie wüssten mindestens so gut, wenn nicht wesentlich besser als die Lehrerinnen und Lehrer, wie man unterrichten muss. Ich habe vor nicht langer Zeit eine Lehrerin beraten, die gewissen Eltern nicht gepasst hat. Auch wenn sie nicht die perfekte Lehrerin war, so war sie doch guter Durchschnitt. Die Eltern verursachten so lange ein Kesseltreiben, bis ich ihr schliesslich sagen musste, das Beste sei ihr Abgang. So etwas war damals völlig undenkbar.

Gibt es rechtliche Probleme, die über die ganzen Jahrzehnte die gleichen geblieben sind?
Rasch zugenommen haben die Beschwerden zur Notengebung und zur Schülerlaufbahn. Dass allerdings wegen Noten das Bundesgericht angerufen wurde, kam (Irrtum vorbehalten) praktisch nicht vor. Wenn es um Notengebung geht, konsultiere ich als Jurist immer auch kantonale Entscheide. Das Bundesgericht hat nämlich eine beschränkte Überprüfungsbefugnis: Der Tatbestand wird nur ausnahmsweise überprüft, so dass es sich praktisch um eine Willkürprüfung handelt.
Man kann vielleicht beurteilen, ob ein Aufsatz mit einer Note 6 oder mit einer Note 3 zu bewerten ist, aber sobald man genauer werden will, wird es schwierig. Ich habe einmal ein Experiment gemacht, als ich an einem Kurs für Lehrerinnen und Lehrer teilnahm, in dem es auch um die Notengebung bei Aufsätzen, die Lehrerinnen und Lehrer geschrieben hatten, ging. Ich habe insgeheim eine Schülerin gebeten, zum vorgegebenen Thema einen Aufsatz zu schreiben. Und den habe ich dann als meinen Aufsatz eingeschmuggelt. Die Leiter des Kurses merkten nichts. Es gab zwar keine besonders gute Note, aber auch keine ungenügende.
Welches waren für Sie persönlich die kniffligsten Fragen im Schulrecht?
Da sind zwei Sachen zu nennen: Einerseits die Umstellung des Schuljahrbeginnes in der ganzen Schweiz vom Frühjahr auf den Spätsommer (Schuljahr 1988/1989). Ich hatte damals im Kanton Solothurn für das ganze Projekt die Federführung. Wir spielten alle Situationen, die die Umstellung mit sich brachte, genau durch. So gelang uns, dass sich in unserem Kanton niemand mit Beschwerde an das Bundesgericht wandte.

Das Zweite war eine grosse Besoldungsrevision in den 1990er Jahren, die heute noch in den Grundzügen gilt. Wir mussten alle Leute in die Besoldungsklassen einreihen. Wir hatten klare Kriterien, es gab Raster; dennoch stellten sich viele offene Fragen. Noch nie zuvor war man so systematisch ans Werk gegangen. Unzählige Vergleiche zwischen einzelnen Berufen wurden angestellt, dennoch musste man oft abschätzen und werten: die Sekretärin des Lehrerseminars im Vergleich zu der des Kindergärtnerinnenseminars, den Leiter der Fort- und Weiterbildung der Lehrerschaft im Vergleich zum Leiter der Weiterbildung für das übrige Personal. Es gab daraufhin zwei bis drei Personen, die mich eine Zeitlang nicht mehr grüssten; doch dies liess sich offensichtlich nicht vermeiden.

Was immer viel zu reden gab, waren Schulwegprobleme: weiter Schulweg, gefährlicher Schulweg. Zum Teil mussten Transporte eingerichtet werden. Ein Beispiel: In Olten galt es zu Beginn der 1970er Jahre, einen Präzedenzfall zu entscheiden: Der Schulweg war zwar nicht besonders weit, jedoch nicht ungefährlich. Die Kinder mussten eine mit Insel ausgestattete Strasse überqueren, doch war diese die meist befahrene Strasse des Kantons. Wir entschieden gegen den Willen der Stadt, dass eine Überquerung der besagten Strasse für Kindergartenkinder und Kinder der unteren Primarstufe nicht zumutbar sei. Dabei stützten wir uns auf einen Augenschein mit einem Verkehrsexperten. Der Regierungsrat stützte auf Beschwerde der Stadt unseren Entscheid.

Wie sieht für Sie als Experte die Zukunft der Schule aus, welche schulrechtlichen Probleme, denken Sie, werden uns in Zukunft insbesondere beschäftigen?
Es gibt eine ganze Reihe von Problemen, einige sind hausgemacht. Das Verhältnis von minderbegabten und regelbegabten Kindern zum Beispiel. Die Lehrerinnen und Lehrer sind nicht in der Lage, gleichzeitig minderbegabte, begabte und sehr begabte Schülerinnen und Schüler zu unterrichten. Das Wort hochbegabt gab es früher noch gar nicht, obschon die Kinder genauso begabt waren wie heute: aus meiner Maturaklasse sind mindestens vier Universitätsprofessoren hervorgegangen.
Vielleicht sehe ich manches als rosa Vergangenheit, aber meiner Meinung nach werden die Leistungen laufend abgebaut. Ich würde, wenn es nach mir ginge, die Primarschulzeit verkürzen, da ich beispielsweise bei meiner Tochter, die gemäss damaliger Regelung nach der fünften Klasse an das Gymnasium ging, schlicht nicht gewusst hätte, was sie in einem sechsten Jahr Primarschule damaliger Art hätte machen sollen.

Ich bin skeptisch bei zwei Fremdsprachen in der Primarschule. Ich glaube, eine wäre besser, sich auf eine zu beschränken und dann natürlich klar auf Französisch, und zwar aus staatspolitischen Gründen; Englisch lernen die Kinder ohnehin.

Auf der anderen Seite war die damalige vollständige Trennung zwischen Regelklassen und Kleinklassen (Hilfsschule) sicher nicht gut, doch die heutige Form der Integration geht zu weit. Der Kanton Solothurn führt zwar für Kinder, die mit der integrierten Form nicht genügend gefördert werden können, regionale Kleinklassen, aber die besuchen nur sehr wenige Schülerinnen und Schüler, weil sich die Eltern sträuben mit dem Argument, es würde doch in der Regelklasse auch gehen. Von mir aus gesehen, hätte man ein Modell wählen können (vielleicht kommt das ja noch irgendwann), bei dem in den kognitiven Fächern (Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik, Geschichte) getrennt unterrichtet wird, in anderen Fächern (Geographie, Biologie, Sport, Zeichnen, Singen, Werken) aber gemeinsam. Dann wäre die Trennung nicht vollständig. Es scheint, dass diese Idee an Boden gewinnt. Diese Form käme nicht teurer, und die einzelnen Schülerinnen und Schüler kämen je nach ihrer Begabung besser auf ihre Rechnung.
Ich habe selber einen Versuch integrativen Unterrichts unternommen: Ich gab am Lehrerseminar Schulkunde (Schulrecht und Schulorganisation). Ich erteilte das Fach den angehenden Kindergärtnerinnen, Arbeitslehrerinnen und Primarlehrerinnen. Eines Tages kam ich auf die Idee, die Arbeitslehrerinnen zusammen mit den Primarlehrerinnen zu unterrichten. Das Projekt musste ich jedoch nach einem Jahr abbrechen, da die Arbeitslehrerinnen (mit Damenschneiderinnenausbildung) eine andere Vorbildung hatten. Wenn sie Fragen stellten, begannen die Primarlehrerinnen zu lachen: Das Niveau war zu verschieden. Am liebsten habe ich übrigens die Arbeitslehrerinnen unterrichtet. Sie haben sehr präzise gearbeitet und mich mit ihren Fragen gelöchert, bis sie wirklich alles verstanden hatten. Zum Abschied hat mich eine Klasse zum Essen eingeladen und mir eine selber gemachte Krawatte geschenkt.
1979 ist Ihr Buch über das Schweizerische Schulrecht herausgekommen. 2003 erschien die 2. überarbeitete Auflage. Dieses Buch ist wegleitend für alle Rechtsfragen im Schulwesen. Wird es eine dritte Auflage ihres erfolgreichen Buches zum Schweizerischen Schulrecht geben?
Der Verlag hat sich bis heute nicht geäussert. Es gibt verschiedene Probleme: Der Absatz eines solchen Buches in der Schweiz ist klein. Wir haben ein beschränktes Einzugsgebiet. Deutsche juristische Bücher, auch wenn sie 500 Seiten umfassen, kosten vielleicht 30 Euro, bei uns wären 300 Franken zu bezahlen. Die erste Auflage meines Buchs enthielt gut 500 Seiten, die zweite 800 Seiten, die nächste würde vielleicht auf 1300 Seiten kommen. Es liegt heute sehr viel mehr Material vor, ich könnte das wohl nicht mehr alleine bewältigen. Ob es eine dritte Auflage geben wird, das kann ich ihnen heute nicht sagen.

Herr Plotke, sind Sie heute effektiv "in Rente"?
In Rente bin ich insofern, als ich eine Rente beziehe. In einem gewissen Ausmass arbeite ich noch: Ich berate eine Fachhochschule bei Rechtsfragen, dann schreibe ich Rezensionen im Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, manchmal auch in der Schweizerischen Juristenzeitung. Und schliesslich werden immer wieder Rechtsfälle an mich herangetragen.
*Herbert Plotke, alt Departementssekretär und Lehrer, wäre eigentlich im Ruhestand, geboren 1935, besuchte die Schulen in Basel, studierte Jurisprudenz und Sprachen an den Universitäten Basel und Zürich und promovierte in Basel über Rechtsfragen bei Prüfungen und Promotionen. Er lebt in Olten.


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