20. Januar 2017

Kein Lehrplan 21 der Beliebigkeit

Man erinnert sich: Hauptsächlich damit Familien und insbesondere die betroffenen Kinder bei einem Kantonswechsel den Anschluss in der Schule besser finden können sollten, wurde vor Jahren die landesweite Vereinheitlichung des Schuljahresbeginns beschlossen. Diesem Ziel dienten auch einige Anpassungen in den kantonalen Lehrplänen, wodurch sich die jeweiligen Jahresprogramme und konkreten Lernziele weiter zeitlich gegenseitig annäherten (Beispiel Kanton Zürich: Im Fach Mathematik wurden in den Neunzigerjahren die dreijährigen Stufenziele in stoffliche Jahresziele umgewandelt.) Durch diese Harmonisierungsmassnahmen konnten die vielen strukturellen Unterschiede und Hürden rund um die Schule über alle Kantonsgrenzen hinweg deutlich abgebaut werden, ohne die kantonalen Bildungshoheiten zu verletzen.
Kein Lehrplan 21 der Beliebigkeit, 19.1. von Kurt Scherrer


Heute ist im Zusammenhang mit der geplanten Einführung des neuen Lehrplans 21 wieder viel von Harmonisierung die Rede. Ich frage mich nur, welche Harmonisierung denn nun gemeint ist. Um weitere kantonsübergreifende Erleichterungen im Schulalltag jedenfalls kann es nicht gehen: Konkrete stoffliche Lernziele fehlen gänzlich, dafür finden sich durchgehend viele hundert, oft sehr schwammig formulierte Kompetenzen in Form von „Können“-Beschreibungen. Diese sollen festhalten, welche „Kompetenzen“ (nicht Fähigkeiten oder Fertigkeiten!) anzustreben sind. Was aber genau mit „Kompetenzen“ gemeint ist, habe ich auch nach langen Recherchen weder gefunden noch plausibel erklärt bekommen. Somit lässt deren Interpretation einen riesigen Spielraum offen. Aber was auch immer damit gemeint ist: Es soll nun neu in sogenannten Vierjahres-Zyklen erreicht werden, kaum mehr strukturiert und schon gar nicht mehr pro Schuljahr! Da für mich als Lehrer per Gesetz immer der jeweils gültige Lehrplan verbindlich und verpflichtend war und ist, kann auch der Verweis auf die Lehrmittel nicht überzeugen, welche sich zudem immer mehr Richtung Stoffsammlung, Vorschläge und Themenangebote entwickeln, deren Auswahl und Reihenfolge für die Lehrpersonen nicht zwingend sind. Da tun mir angesichts unserer heutigen mobilen Arbeitswelt die vielen Familien jetzt schon leid, die dann in einem neuen Kanton den Anschluss in der Schule wieder finden müssen!

Nein, um das Wohl von Kindern und Eltern geht es mit dem neuen Lehrplan 21 offensichtlich nicht; bezeichnenderweise ist er denn auch keineswegs aus einem schulalltäglichen Bedürfnis an der Basis –– sprich: Eltern, Schüler, Lehrerschaft –– entstanden, sondern wird vornehmlich von Politikern, sogenannten Bildungsexperten und Bildungsverwaltungsbürokraten propagiert. Ob es mit der behaupteten Harmonisierung und Zwängerei von oben nicht vielmehr um etwas ganz Anderes geht, nämlich darum, das schweizerische Schul- und Bildungswesen in weiteren Schritten noch EU-kompatibler zu machen, um es dereinst im geplanten Rahmen der OECD als privatisierter landesweiter Dienstleistungsbetrieb auf dem internationalen Markt verkaufen zu können –– etwa so, wie es zum Beispiel mit der sogenannten Stromliberalisierung bereits weit gediehen ist? Die internationalen Abkommen in diese Richtung sind schon erschreckend weitgehend vorbereitet, die seinerzeitige Bologna-Reform zum Bildungswesen, von Frau Altbundesrätin Dreifuss über das Volk hinweg eingeführt, war dazu nur ein Anfang. Um diese verhängnisvolle weitere Entwicklung zu stoppen, kann ich nur empfehlen, in den Abstimmungen zum Lehrplan 21, welche aufgrund verschiedener Volksinitiativen in vielen Kantonen bevorsteht, eine deutliche Ablehnung des Lehrplans 21 zum Ausdruck zu bringen.  Unsere künftigen Schülergenerationen werden es uns danken! Kein Lehrplan 21 der Beliebigkeit!

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