9. August 2017

Beckenried schafft Jokertage ab

Am übernächsten Montag beginnt das neue Schuljahr. Die Gemeinde Beckenried hat nach einigen Jahren die Bonushalbtage wieder abgeschafft. Die Schüler durften an maximal fünf frei wählbaren Halbtagen pro Schuljahr der Schule fernbleiben – sei es, um beispielsweise zu Hause beim Heuen zu helfen, dem Alpaufzug beizuwohnen oder auch um einen Zahnarzttermin wahrzunehmen. Damit ist nun Schluss. «Die Bonushalbtage wurden von den Eltern in den vergangenen Jahren teilweise strapaziert», erklärt der Beckenrieder Schulleiter Micha Heimler. «Eltern zogen für ihre Kinder Bonustage ein, um früher zu verreisen, weil etwa der Flug am Freitag günstiger war, oder sie verlängerten so die Ferien.»
Beckenried kippt die Bonushalbtage, Luzerner Zeitung, 8.8. von Matthias Piazza


So hätten sich einige Schüler schon am Mittwoch in die Herbstferien verabschiedet oder nach den Osterferien zwei oder drei Tage später als ihre Kameraden begonnen. «Das brachte Unruhe in die Klasse und war nicht im Sinne der Bonushalbtage», meint Heimler. «Uns ist wichtig, dass wir das Schuljahr gemeinsam beginnen und beenden.»

Schulleitung schaut künftig genauer hin
Auch seien Bonushalbtage fälschlicherweise etwa als Kontingent von Freitagen verstanden worden, die man unbedingt einziehen müsse oder auf das nächste Schuljahr übertragen könne. Oder Schüler hätten zwischen Fronleichnam, der jeweils auf einen Donnerstag fällt, und dem darauffolgenden Wochenende die Brücke gemacht. Die Idee solcher frei wählbarer Absenzhalbtage für wichtige private Termine sei etwas abhandengekommen. Die Regimeänderung sei den Eltern schon Ende November 2016 auf der Homepage der Schule mitgeteilt und gut aufgenommen worden. «Vereinzelte Absenzen werden wir auch künftig tolerieren, wir werden aber nach wie vor genau hinschauen und aufgrund der internen Richtlinien entscheiden», stellt Heimler klar. Für einen Alpaufzug oder die Mithilfe auf dem elterlichen Hof etwa würden die Schüler auch künftig freibekommen.

Angepasst wurde auch die Handhabung bei längeren Absenzen. «Wir erhalten häufiger Anfragen von Eltern, ihre Kinder für eine Woche vom Schulunterricht zu dispensieren, um zum Beispiel Verwandte in den USA zu besuchen.» Künftig werde die Schulleitung zurückhaltender mit dem Bewilligen solcher Absenzen sein und den Entscheid insbesondere davon abhängig machen, wie oft dieselbe Familie schon ein solches Urlaubsgesuch gestellt habe. Er appelliert dabei auch an die Verantwortung der Eltern, die Kinder beim Erfüllen der Schulpflicht und des regelmässigen Schulbesuchs zu unterstützen. Die ausfallende Schulzeit gelte im Einvernehmen zwischen Eltern und Schulbehörde als verpasste Schulzeit. Tests müssten in der Regel vor- beziehungsweise nachgeholt werden.

Kanton kennt Bonushalbtage nicht
Andreas Gwerder, Direktionssekretär der Bildungsdirektion, begrüsst die Regimeänderung in Beckenried. «Das Absenzenwesen ist in der Volksschulverordnung des Kantons geregelt und sieht keine Bonushalbtage vor. Bei stichhaltigen Begründungen sind Dispensationen möglich; weitergehende Erleichterungen sind aus unserer Sicht jedoch weder nötig noch angebracht. Die Schule findet statt, daran müssen sich alle halten», sagt Gwerder. Wenn einzelne Schüler tageweise dem Unterricht fernblieben, ziehe dies Probleme auch für den Unterricht und die Lehrer nach sich. Diese müssten schliesslich dafür sorgen, dass der Schüler nichts vom Schulstoff verpasse.

Die Schrauben in dieser Hinsicht zogen auch Luzerner Gemeinden an. Schüler der Primarschule Escholzmatt-Marbach sparten ihre Jokertage für die letzte Schulwoche auf, damit sie früher in die Ferien konnten. Die Verantwortlichen entschieden darum, Jokertage vor und nach den Ferien nicht mehr zu akzeptieren. Auch in Horw dürfen Jokertage nur bis zwei Wochen vor Schulschluss bezogen werden.


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