18. Januar 2018

Basler Sexualkundeunterricht ist legitim

Die Pflicht zum Sexualkundeunterricht in der Primarschule verstösst nicht gegen die Menschenrechtskonvention. Dies hat der Gerichtshof in Strassburg in Zusammenhang mit einem Basler Fall entschieden.
Basler Sexualkundeunterricht verletzt keine Grundrechte, NZZ, 18.1.


Die an den Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg gelangte Familie hatte 2011 für ihre damals siebenjährige Tochter eine Dispensation vom Sexualkundeunterricht bis zur zweiten Primarschulklasse beantragt.

Alle Instanzen stützten jedoch den Entscheid der Schule, dass keine Befreiung von diesem Teil des Unterrichts gewährt werden müsse. Auch der EGMR kommt in seinem am Donnerstag publizierten Urteil zum gleichen Schluss. Das Gericht trat teilweise auf die Beschwerde nicht ein.

Der EGMR hält in der Begründung fest, es sei eines der Ziele der Sexualkunde, die Kinder vor sexuellen Übergriffen und Missbrauch zu schützen. Dabei handle es sich um eine reale Gefahr. Der Gerichtshof unterstreicht, ein wichtiger Bestandteil der Schulerziehung bestehe darin, die Kinder auf die Realitäten der Gesellschaft vorzubereiten.

Insofern werde mit dem im Kanton Basel-Stadt angebotenen Sexualkundeunterricht ein legitimes Ziel verfolgt.

(Urteil 22338/15 vom 18.01.2018)


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