Der Baselbieter
Regierungsrat lehnt die beiden Bildungsinitiativen des kantonalen Lehrervereins
ab. In seinen Augen würden sie neue, starre «Sparregeln» bringen und ebenfalls
starre und unzweckmässige Vorschriften für das Bildungswesen.
Die
Bildungsinitiativen hatte der Lehrerverein Baselland (LVB) vor rund einem Jahr
eingereicht. Sie wollen verhindern, dass Abbau die Schulen im Baselbiet
schwächt.
Die eine
Initiative trägt den Titel «Bildungsressourcen gerecht verteilen und für das
Wesentliche einsetzen!». Sie will Kanton und Gemeinden gesetzlich verpflichten,
genügend finanzielle Mittel für nachhaltige Qualität der Schulbildung zur
Verfügung zu stellen.
Die Initiativen wollen verhindern, dass die Schulen geschwächt werden, Bild: Florian Bärtschiger
Baselbieter Regierungsrat lehnt Bildungsinitiativen ab, Basler Zeitung, 25.4.
Überkantonale Projekte in
Frage gestellt
Im
Bildungsgesetz soll gemäss Initiative festgeschrieben werden, auf welchem Weg
allfällige Einsparungen im Bildungsbereich erzielt werden müssen. Der
Regierungsrat befürchtet, dass die verlangten Vorgaben die Entwicklung des
Bildungswesens im Kanton behindern.
Verlangt wird
unter anderem der Verzicht auf neue überkantonale Reformprojekte, wenn gespart
werden muss. Dies stört den Regierungsrat: Solche Projekte seien entscheidend
für die Weiterentwicklung der Schulen, schreibt er zum am Mittwoch veröffentlichten
Antrag an den Landrat.
Die
Wahrscheinlichkeit würde zunehmen, dass die Schultypen und Bildungsstufen
gegeneinander ausgespielt würden, gibt der Regierungsrat ausserdem zu bedenken.
Die Bildung würde mit den verlangten «Sparregeln» anders behandelt als
beispielsweise die Gesundheit oder Infrastruktur.
Die zweite
Initiative mit dem Titel «Stopp dem Abbau an den öffentlichen Schulen!» will
den Schutz «essentieller Rahmenbedingungen» im Bildungsgesetz verankern. Auch
zu ihr beantragt der Regierungsrat ein Nein.
Schutz für bestimmte
Fächer
Namentlich
verlangt die Initiative im Landrat ein Zweidrittelsmehr wenn es um die
Vergrösserung der Schulklassen geht. Damit wären entsprechende
Gesetzesänderungen kaum mehr möglich, gab der Regierungsrat zu bedenken. Werde
die Hürde nicht gemeistert, könne auch nicht abschliessend an der Urne
entschieden werden.
Die gleiche
Quote im Parlament wird verlangt, wenn die Gesamtzahl der Lektionen der
handwerklichen, gestalterischen und musischen Fächer pro Schulstufe gesenkt werden
soll. In den Augen der Regierung wären diese Fächer damit besonders geschützt,
während dies beispielsweise für Mathematik oder Freifächer nicht der Fall wäre.
Weiter will der Regierungsrat die «individuelle Vor- und Nachbereitungszeit pro
Lektion» der Lehrerinnen und Lehrer neu in einem Dekret und nicht in einer
Verordnung zu regeln, wie es die Initiative will. Er will die Lehrkräfte nicht
anders behandeln als das übrige Personal des Kantons.
Entscheid des
Kantonsgerichts
Wegen diesem
letzten Punkt hatte der Landrat auf Antrag der Regierung die Initiative für
teilweise ungültig erklärt. Grund war, dass dem Parlament Vorgaben zur
Ausgestaltung eines Dekrets gemacht würden. Das Kantonsgericht entschied dann
aber «in dubio pro populo», dass die Gesetzesinitiative rechtlich zulässig sei.
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