18. April 2018

Schulveranstaltungen sollen besucht werden müssen

Nach der Handschlagaffäre will die Landratskommission neben dem Unterricht auch Schulveranstaltungen als obligatorisch erklären. Auf eine Verfassungsänderung soll hingegen verzichtet werden.
Bildungsdirektorin Monica Gschwind wollte nach der Handschlag-Affäre ein Zeichen setzen. Bild: Monica Gschwind
Muslime sollen Schulveranstaltungen nicht schwänzen dürfen, Basler Zeitung, 18.4.


Die Verfassung des Kantons Basel-Landschaft soll keine Bestimmung erhalten, welche bürgerliche Pflichten höher wertet als religiöse und weltanschaulichen Haltungen.
Die vorberatende Landratskommission lehnt die nach der Handschlag-Affäre beantragte Verfassungsänderung ab. Die Justiz- und Sicherheitskommission hat die Verfassungsänderung mit 5 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen verworfen, wie dem am Mittwoch erschienenen Kommissionsbericht zu entnehmen ist. In der Diskussion seien Zweifel angebracht worden, ob ein solch allgemeiner Paragraph tatsächlich die gewünschte Wirkung entfalten könne.

Zudem wurden Bedenken geäussert, dass ein Abstimmungskampf zu einer solchen Bestimmung sehr emotional ausfallen könnte. Auch die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission hatte in ihrem Mitbericht zur Vorlage die Frage aufgeworfen, ob die Änderung «notwendig und angebracht» sei.

Mit den in der Landratsvorlage ebenfalls vorgesehenen Änderungen des kantonalen Bildungsgesetzes würden die angestrebten Ziele genügend und griffig erfüllt, heisst es im Bericht weiter. Das Eintreten auf diese Gesetzesänderungen war in der Kommission indes ebenfalls bestritten.

Meldungspflicht bei Integrationsproblemen
Die Vorlage sieht insbesondere eine Meldepflicht bei schweren Integrationsproblemen vor. Diese will die Regierung analog der Meldepflicht bei Kindswohlgefährdungen einführen.
Gemeldet werden sollen «wesentliche Probleme»: Die Vorlage nennt etwa eine Verweigerung der Teilnahme oder eine massive Störung des Unterrichts, eine respektlose Behandlung insbesondere von weiblichen Lehr- und Respektspersonen sowie von Schülerinnen oder konkrete Anzeichen einer Radikalisierung.

Eine Meldung an das Amt für Migration soll erst dann erfolgen, wenn «die zumutbaren pädagogischen Bemühungen erfolglos geblieben sind», wie die Justiz- und Sicherheitskommission ergänzte. Im Weiteren soll eine Achtung der «Werte einer freiheitlichen, gleichberechtigten und solidarischen Gesellschaft» im Bildungsgesetz verankert werden.

Teilnahme an Schulveranstaltungen
Im Gegensatz zur Regierung, die auf eine Pflicht zur Teilnahme an Ritualen verzichten wollte, will die Kommission nun festschreiben, dass neben Unterricht auch Schulveranstaltungen lückenlos besucht werden müssen. Damit soll gemäss Bericht zum Ausdruck gebracht werden, dass der Besuch einer lokalen, traditionellen Veranstaltung nicht aus religiösen Gründen verweigert werden könne.

Im Gesetz festschreiben will die Kommission im Weiteren, dass Schulleitungen für einen «diskriminierungsfreien Schulbetrieb» zu sorgen haben. Mit diesem Passus soll gemäss Bericht auch eine Diskriminierung von Minderheiten sanktioniert werden können. Für den Besuch besonderer Programme ausserhalb des Unterrichts im Rahmen von Disziplinarmassnahmen sollen zudem Kostenbeiträge erhoben werden können.

Reaktion auf «Handschlag-Affäre»
Mit den vorgelegten Verfassungs- und den Gesetzesänderungen hatte die Regierung auf überwiesene Vorstösse aus dem Landrat reagiert. Diese waren in der Folge der sogenannten «Handschlag-Affäre» in Therwil eingereicht worden, die im Frühjahr 2016 über die Landesgrenzen Schlagzeilen ausgelöst hatte.

An der Sekundarschule Therwil hatte die Schulleitung zwei muslimische Schüler zeitweise von der dort üblichen Handschlagpflicht dispensiert. Die beiden hatten ihrer Lehrerin aus religiösen Gründen den Handschlag verweigert. Nachdem dies jedoch publik geworden war, wurde die Dispens aufgehoben.

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