15. Dezember 2017

Rechtschreibung im Aufsatz soll nicht mehr benotet werden

Beurteilung der Kompetenzen in den Sprachen (Lehrplan 21): Es ist wichtig, dass in den Sprachfächern bei der Beurteilung die einzelnen Kompetenzen nicht vermischt werden. Z.B. bei einem Aufsatz soll man "Schreiben" bewerten, welches ein Bestandteil (50%) von Deutsch schriftlich ist. Keinen Einfluss auf diese Note sollte die Rechtschreibung haben. Entweder benotet man die Rechtschreibung im Aufsatz nicht oder man macht eine separate Note, welche bei "Sprache im Fokus" eingetragen und verrechnet wird. Das gleiche gilt bei den Fremdsprachen. Auch da soll berücksichtigt werden, dass man die Kompetenzen in der Beurteilung nicht vermischt, sondern jede einzelne Kompetenz separat beurteilt. Z.B. besteht eine grosse Englischprüfung letztlich möglicherweise nicht aus einer Note sondern aus 3 Teilnoten "Schreiben", "Hören" und "Sprache im Fokus".

Amt für Volksschulen und Sport Kanton Schwyz, Newsletter Dezember 2017

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